Sie sind der Experte
in der Bauausführung.
Ich bin die Expertin
rund um die Verkehrssicherung.

Seminare nach MVAS 99 und RSA 21

Durchführung von:

  • individuellen Baustellenworkshops
  • Seminaren zum Thema Straßenverkehrsordnung und Absicherung von Baumaßnahmen
  • Seminaren zum Nachweis der Fachkenntnisse nach MVAS 99 gemäß der RSA 21
  • maßgeschneidert für alle Personengruppen

Gerne auch in Form eines Inhouse-Seminares in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer Behörde

Fachkenntnisse nach MVAS 99 – der RSA-Nachweis

Für den Erhalt der Verkehrsrechtlichen Anordnung muss der Verantwortliche für die Verkehrssicherung Fachkenntnisse nach MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nachweisen.

Seit Einführung der RSA 21 ist dieser Nachweis verpflichtend und zur Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung bei den Straßenverkehrsbehörden schriftlich vorzulegen.

Der Nachweis bescheinigt, dass der Inhaber über alle rechtlichen Grundlagen und fachtechnischen Kenntnisse hinsichtlich der Absicherung von Arbeitsstellen und der Verkehrsführung verfügt. Das heißt auch, dass der Verantwortliche für die Verkehrssicherung bei fehlerhafter Durchführung der Verkehrssicherung haftungs- und strafrechtlich belangt werden kann. Genau deshalb ist die Qualität des Seminares und die Kenntnisse eines Dozenten ausschlaggebend.

Bei meinem eintägigen Seminar vermittle ich Ihnen gezielt, rechtssicher und praxisnah alle verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte, gesetzlichen Grundlagen und Fachkenntnisse für die Absicherung von Arbeitsstellen. Das Seminar umfasst die Absicherung von Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen, Land- und Bundesstraßen von kürzerer und längerer Dauer.

Direkt im Anschluss an das Seminar erhalten Sie den entsprechenden Qualifikationsnachweis nach MVAS.

Verkehrssicherung

  • Beratung bei der Absicherung Ihres Bauvorhabens auch vor Ort
  • Erstellung von digitalen und individuell angepassten Verkehrszeichenplänen
  • Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Behörde gem. § 45 Abs. 6 StVO

Vor dem Beginn von Baumaßnahmen, die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirken oder auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden, muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine Verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden (§ 45 Abs. 6 StVO). Straßenverkehrsbehörden fordern für das Genehmigungsverfahren häufig Verkehrszeichenpläne, denn diese bilden die Grundlage für die Verkehrssicherung Ihrer Arbeitsstelle vor Ort. Der Unternehmer ist dann zur Vorlage eines Verkehrszeichenplanes gesetzlich verpflichtet.

Doch Verkehrszeichenpläne müssen sämtlichen Gesetzen (StVO, VwV-StVO), Richtlinien (RSA 21, RMS, RUB, RiLSA) und Regelwerken (ASR A5.2 und TL ́s) entsprechen.

Ich erstelle digitale und auf Ihr Bauvorhaben individuell angepasste Verkehrszeichenpläne und übernehme auf Ihren Wunsch das Antragsverfahren bei der Straßenverkehrsbehörde.

Gerne kann ich Sie im Vorfeld über die möglichen Absicherungsvarianten beraten und Sie bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung unterstützen.

Über mich

Christina Beck

Seit 2017 bin ich im Bereich der Verkehrssicherung und Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustellen bei einer Straßenverkehrsbehörde tätig. Zudem unterrichte ich im Fachbereich „Absicherung von Baustellen“ an der BVS – Bayerischen Verwaltungsschule. Aus der Begeisterung und der Liebe zu meinem Beruf, ist dieses Unternehmen entstanden. Mein Ziel ist es, Sie in planerischer Weise zu unterstützen und mein Wissen durch Seminare an Sie weiterzugeben. Dabei habe ich einen hohen Anspruch an mich und die Qualität meiner Arbeit.

Durch meine Tätigkeit als Dozentin für Verkehrsrecht und meiner leitenden Funktion in der Verkehrsbehörde, bin ich fachlich und rechtlich immer auf dem aktuellen Stand. In meinen Seminaren und Workshops vermittle ich Ihnen nicht nur die Inhalte der RSA21 oder der StVO, sondern gebe Ihnen auch praktische Beispiele zu den gängigen Themen der Baustellenabsicherung. Auf Anfrage kann ich die Seminarinhalte nach Ihren Wünschen gestalten und gezielt auf bestimmte Themen eingehen.

Täglich setze ich mich mit dem Thema Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsführung und Baustellenabsicherung auseinander. Bei der Planung kenne ich verkehrssicherheitsrelevante Aspekte, gesetzliche Grundlagen und die Anforderungen von Behörden. Gerne erstelle ich Ihnen individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Planunterlagen für Ihre Baumaßnahme, begleite Sie bei Ortsterminen und übernehme die Antragstellung bei den entsprechenden Behörden.

Bei der Durchführung von Seminaren und Workshops bin ich nicht ortsgebunden. Im Zuge der Planerstellung bin ich in einem Radius von 100 Kilometern um Ingolstadt tätig, erstelle aber keine Planunterlagen für Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt.

Sparen Sie sich wertvolle Zeit und lassen Sie mich Ihre Partnerin zum Thema Verkehrssicherung sein.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen, gerne telefonisch unter 0160/4100891 oder per Mail unter buero@sicherebaustelle.de.

„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“ (Philip Rosenthal).
Denn letztendlich haben wir alle das gleiche Ziel - eine „SICHERE BAUSTELLE“.