Sie sind der Experte
in der Bauausführung.
Ich bin die Expertin
rund um die Verkehrssicherung.

Seminare nach MVAS 99 und RSA 21

Durchführung von Seminaren zum Nachweis der Fachkenntnisse nach MVAS 99 gemäß der RSA 21 für:

  • Verantwortliche für Verkerssicherung
  • Behörden
  • Ingenieurbüros
  • Auftraggeber
  • Verkehrssicherungsunternehmen

Gerne auch in Form eines Inhouse- Seminares in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer Behörde

Fachkenntnisse nach MVAS 99 der RSA-Nachweis

Für den Erhalt der Verkehrsrechtlichen Anordnung muss der Verantwortliche für die Verkerssicherung Fachkenntnisse nach MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nachweisen.

Seit Einführung der RSA 21 ist dieser Nachweis verpflichtend und zur Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung bei den Straßenverkehrsbehörden schriftlich vorzulegen.

Der Nachweis bescheinigt, dass der Inhaber über alle rechtlichen Grundlagen und fachtechnischen Kenntnisse hinsichtlich der Absicherung von Arbeitsstellen und der Verkehrsführung verfügt. Das heißt auch, dass der Verantwortliche für die Verkehrssicherung bei fehlerhafter Durchführung der Verkehrssicherung haftungs- und strafrechtlich belangt werden kann. Genau deshalb ist die Qualität des Seminares und die Kenntnisse eines Dozenten ausschlaggebend.

Bei meinem eintägigen Seminar vermittle ich Ihnen gezielt, rechtssicher und praxisnah alle verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte, gesetzlichen Grundlagen und Fachkenntnisse für die Absicherung von Arbeitsstellen. Das Seminar umfasst die Absicherung von Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen, Land- und Bundesstraßen von kürzerer und längerer Dauer.

Direkt im Anschluss an das Seminar erhalten Sie den entsprechenden Qualifikationsnachweis nach MVAS.

Verkehrsabsicherung

  • Beratung bei der Absicherung Ihres Bauvorhabens auch vor Ort
  • Erstellung von digitalen und individuell angepassten Verkehrszeichenplänen
  • Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Behörde gem. § 45 Abs. 6 StVO

Vor dem Beginn von Baumaßnahmen, die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirken oder auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden, muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine Verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden (§ 45 Abs. 6 StVO). Straßenverkehrsbehörden fordern für das Genehmigungsverfahren häufig Verkehrszeichenpläne denn diese bilden die Grundlage für die Verkehrssicherung Ihrer Arbeitsstelle vor Ort. Der Unternehmer ist dann zur Vorlage eines Verkehrszeichenplanes gesetzlich verpflichtet.

Doch Verkehrszeichenpläne müssen sämtlichen Gesetzen (StVO, VwV-StVO), Richtlinien (RSA 21, RMS, RUB, RiLSA) und Regelwerken (ASR A5.2 und TL ́s) entsprechen.

Ich erstelle digitale und auf Ihr Bauvorhaben individuell angepasste Verkehrszeichenpläne und übernehme auf Ihren Wunsch das Antragsverfahren bei der Straßenverkehrsbehörde.

Gerne kann ich Sie im Vorfeld über die möglichen Absicherungsvarianten beraten und Sie bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung unterstützen.

Über mich

Meine Leistungen:

  • Durchführung von Seminaren – deutschlandweit und individuell an Sie angepasst
  • Erstellung von Verkehrszeichenplänen – deutschlandweit, ausgenommen: Stadtgebiet Ingolstadt
  • Ortsbegehungen
  • bisherige Projekte in den Landkreisen:

Pfaffenhofen a.d. Ilm, Neuburg a.d. Donau, Eichstätt, Dachau, Kelheim, Freising, Erding, Landshut, Regensburg und München

Warum Sie mich beauftragen sollten:

Seit über sechs Jahren bin ich im Bereich der Verkehrssicherung und Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen bei einer Straßenverkehrsbehörde tätig.

Durch meine Tätigkeiten als Dozentin für Verkehrsrecht und im Bereich der Behörde bin ich fachlich und rechtlich immer auf dem aktuellen Stand. Bei der Planung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrsführungen kenne ich alle verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte und gebe diese in Form von Seminaren gerne an Sie weiter.

Ich weiß, wo das Augenmerk von Behörden liegt und kenne häufig begangene Fehler, von der Einreichung der Anträge bis hin zur Darstellung der Verkehrszeichenpläne. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen bei der Einrichtung von Baustellen und der Erstellung von Verkehrszeichenplänen bin ich nah an der Praxis

Sparen Sie sich wertvolle Zeit und lassen Sie mich Ihre Partnerin für Ihre Verkehrssicherung werden.

Denn letztendlich wollen wir alle das Gleiche – eine „SICHERE BAUSTELLE“.