Vor dem Beginn von Baumaßnahmen, die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirken oder auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden, muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine Verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden (§ 45 Abs. 6 StVO). Straßenverkehrsbehörden fordern für das Genehmigungsverfahren häufig Verkehrszeichenpläne denn diese bilden die Grundlage für die Verkehrssicherung Ihrer Arbeitsstelle vor Ort. Der Unternehmer ist dann zur Vorlage eines Verkehrszeichenplanes gesetzlich verpflichtet.
Doch Verkehrszeichenpläne müssen sämtlichen Gesetzen (StVO, VwV-StVO), Richtlinien (RSA 21, RMS, RUB, RiLSA) und Regelwerken (ASR A5.2 und TL ́s) entsprechen.
Ich erstelle digitale und auf Ihr Bauvorhaben individuell angepasste Verkehrszeichenpläne und übernehme auf Ihren Wunsch das Antragsverfahren bei der Straßenverkehrsbehörde.
Gerne kann ich Sie im Vorfeld über die möglichen Absicherungsvarianten beraten und Sie bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung unterstützen.